- Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994)
- Steuergegenstand
- Leistungsaustausch (Einzelfälle)
- Fruchtgenuss
- Gutscheine
- Habilitationsstipendien
- Zinsen vor Leistungserbringung
- Einräumung eines Bierlieferungsrechtes
- Weitere Fälle zum Leistungsaustausch
- Schadenersatz
- Mahngebühren
- Subventionen
- Mitgliedsbeiträge
- Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
- Eigenverbrauch
- Einfuhr
- Leistungsaustausch (Einzelfälle)
- Inland, Ausland
- Gemeinschaftsgebiet, Drittlandsgebiet
- Steuergegenstand
- Unternehmer, Unternehmen (§ 2 UStG 1994)
- Begriff des Unternehmers
- Selbstständigkeit, Organschaft
- Körperschaften des öffentlichen Recht
- Allgemeines
- Betriebe gewerblicher Art, die nur Eigenverbrauchszwecken dienen
- Hoheitsbetriebe – Betriebe gewerblicher Art; Trennung
- Definition der Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Einzelfälle
- Vermietung von Grundstücken durch ausgegliederte Rechtsträger
- Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen durch ausgegliederte Rechtsträger von Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts, die Rückgängigmachung solcher Ausgliederungen und die Zusammenlegung von Gebietskörperschaften
- Errichtung und Übertragung von öffentlichen Straßenanlagen durch ausgegliederte bzw. private Rechtsträger
- Sozialversicherung
- Fehlende Unternehmereigenschaft
- Sondergebühren der Ärzte
- Lieferung (§ 3 UStG 1994)
- Begriff der Lieferung
- Den Lieferungen gleichgestellter Eigenverbrauch
- Kommissionsgeschäft
- Werklieferung
- Gehaltslieferung
- Be- und Verarbeitung
- Verschaffung der Verfügungsmacht
- Beförderungs- und Versendungslieferung
- Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem Drittland
- Tausch
- Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte
- Sonstige Leistungen (§ 3a UStG 1994)
- Zeitpunkt der sonstigen Leistung
- Den sonstigen Leistungen gleichgestellter Eigenverbrauch
- Tauschähnlicher Umsatz
- Werkleistung
- Besorgungsleistung
- Abgrenzung der Begriffe Unternehmer/Nichtunternehmer
- Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger
- Generalklausel für nicht unternehmerische Leistungsempfänger
- Vermittlungsleistung an Nichtunternehmer
- Grundstücksort
- Ort der Beförderungsleistung
- Tätigkeitsort
- Vermietung von Beförderungsmitteln
- Leistungsort bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen – Rechtslage ab 1.1.2015
- Katalogleistungen
- Urheberrechtliche Vorschriften
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
- Leistungen bestimmter freier Berufe und Beratungsleistungen
- Datenverarbeitung
- Überlassung von Informationen
- Finanzumsätze
- Gestellung von Personal
- Verzichtsleistungen betreffend Rechte
- Verzicht auf Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit
- Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel
- Telekommunikationsdienste – Rechtslage bis 31.12.2014
- Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen – Rechtslage bis 31.12.2014
- Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
- Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen, Wärme- oder Kältenetzen (§ 3a Abs. 14 Z 12 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 40/2014)
- Sonderfälle des Ortes der sonstigen Leistungen
- Verordnungsermächtigung
- Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln
- Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Gestellung von Personal
- Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen
- Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei bestimmten Umsätzen
- Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994)
- Entgelt
- Zusätzliche Entgelte
- Durchlaufende Posten
- Differenzbesteuerung
- Pfandschein und Spiel mit Gewinnmöglichkeit
- Tausch, tauschähnlicher Umsatz
- Geschäftsveräußerung im Ganzen
- Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch
- Normalwert als Bemessungsgrundlage ab 1.1.2013
- Bemessungsgrundlage bei Mehrzweckgutscheinen im Zeitpunkt der Einlösung – Rechtslage für ab 1.1.2019 ausgestellte Gutscheine
- Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 5 UStG 1994)