Zum Thema Vereine und Steuern hat das BMF einige Broschüren veröffentlicht. Mithilfe dieser gibt es die Möglichkeit sich allgemein zu dem Thema zu informieren.
Vereine und Steuern – Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder (Stand August 2016)
Das BMF hat hier eine Broschüre veröffentlicht, die sich mit grundlegenden Themen in Bezug auf Vereine und Steuern beschäftigt.
Die Broschüre behandelt folgende Themen:
- Allgemeines
- Der Verein nach dem Vereinsgesetz
- Abgabenrechtliche Begünstigungen
- Vereinstätigkeiten
- Körperschaftsteuer
- Unternehmer
- Wie stellen Sie den Kontakt mit dem Finanzamt her?
- Einkünfte der Vereinsmitglieder und anderer Personen
- Sozialversicherung
- HAftung der Funktionärinnen und Funktionäre
- Sonstige Abgaben
- Beispiel zur Vereinsbesteuerung
- Musterstatuten
Vereine und Registrierkassenpflicht – Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder (Stand August 2016)
Da es aufgrund der Registrierkassenpflicht immer noch offene Fragen gibt hat das BMF auch hier eine Broschüre diesbezüglich publizert.
VereinsR 2001, Vereinsrichtlinien 2001
Die Vereinsrichtlinien 2001 (VereinsR 2001) stellen einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung von Vereinen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Ausführungen der VereinsR 2001 sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar. Dies hat in der Praxis besonders für Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechtes und Kapitalgesellschaften Bedeutung. Die Ausführungen der VereinsR 2001 sind in solchen Fällen aber unter Beachtung der besonderen gesetzlichen Grundlagen dieser Rechtsformen zu sehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.
Es ist darauf hinzuweisen, dass voraussichtlich mit 1. Juli 2002 ein neues Vereinsgesetz in Kraft treten wird und sich die Ausführungen der VereinsR 2001 in der gegenwärtigen Form auf die derzeitige Rechtslage beziehen. Nach dem derzeitigen Wissensstand sind allerdings keine wesentlichen Auswirkungen dieses neuen Vereinsgesetzes auf den abgabenrechtlichen Bereich zu erwarten.
Die VereinsR 2001 sind ab der Veranlagung 2001 generell anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2000) sind die VereinsR 2001 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für diese Zeiträume günstigere Regelungen vorsehen. Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für Finanzen in Einzelfällen sind – sofern sie den VereinsR 2001 nicht widersprechen – weiterhin zu beachten.
Die VereinsR 2001 sind als Zusammenfassung des für Vereine zu beachtenden Abgabenrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. In die VereinsR 2001 wurden die weiter anwendbaren Teile der Vereinsrichtlinien, AÖF Nr. 211/1982, übernommen. Neben den VereinsR 2001 bleiben keine gesonderten Erlässe bestehen.
- 1 Allgemeiner Teil (Teil 1)
- 1 Allgemeiner Teil (Teil 2)
- 1 Allgemeiner Teil (Teil 3)
- 2 Körperschaftsteuer
- 3 Umsatzsteuer (Teil 1)
- 3 Umsatzsteuer (Teil 2)
- 4 Kommunalsteuer und 5 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
- 6 Sonstige für Vereine bedeutsame Abgabenvorschriften und 7 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
- 8 Haftungsfragen
- 9 Anhang
- 10 Steuerliche Behandlung eines Profibetriebes bei gemeinnützigen Sportvereinen im Mannschaftsspielsport