Einkommenssteuer (ESt)
Unbeschränkt steuerpflichtig (Einkommensteuer) sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung) oder innerstaatliche Maßnahmen (§ 48 BAO) eingeschränkt werden. Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob steuerpflichtige Einkünfte vorliegen (Wohnsitzprinzip).
Das Einkommen setzt sich zusammen aus der Summe der einzelnen Einkünfte:
Diese lassen sich in folgende sieben Einkunftsarten unterteilen:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte auch selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Angestellte, ArbeiterInnen)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere)
- sonstige Einkünfte
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Steuerbemessungsgrundlage ist das Einkommen.
Nähere Informationen finden Sie in den Einkommenssteuer–Richtlinien (ESt-RL), auf www.bmf.gv.at oder auf www.help.gv.at.