22.4.4.6.4 Nachversteuerung beschleunigter Abschreibungen 6674 Soweit innerhalb der letzten fünfzehn Jahre vor der Veräußerung Herstellungsaufwendungen nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 beschleunigt abgesetzt worden sind, ist – für Veräußerungen ab 1.4.2012 – die Hälfte dieser kumulierten Abschreibungen bei Anwendung der pauschalen Einkünfteermittlung nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 einkünfteerhöhend anzusetzen. Zum maßgeblichen Nachversteuerungszeitraum zählt nicht das Kalenderjahr […]
22 Sonstige Einkünfte (§ 29 EStG 1988; Teil 5)
22.4.4.5 Regeleinkünfteermittlung (§ 30 Abs. 3 EStG 1988) 6659 Die Regeleinkünfteermittlung ist anzuwenden. Als Einkünfte nach § 30 Abs. 3 EStG 1988 gelten: Veräußerungserlös (siehe Rz 6655 ff) – Anschaffungskosten (siehe Rz 6660), die uU zu adaptieren sind (siehe Rz 6661) – Kosten der Meldung und Abfuhr (siehe Rz 6666) – Minderbeträge aus Vorsteuerberichtigungen gemäß § 6 Z 12 EStG 1988 – […]
22 Sonstige Einkünfte (§ 29 EStG 1988; Teil 4)
22.4.3.3 Behördlicher Eingriff 6651 Befreit ist die Veräußerung von Grundstücken infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs. Diese Befreiung gilt ab 1.4.2012 auch für zu einem Betriebsvermögen gehörende Grundstücke (§ 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988), insoweit verliert damit § 37 Abs. 3 EStG 1988 (Fünfjahresverteilung der Einkünfte) für Grundstücke […]
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