6 Sonstige für Vereine bedeutsame Abgabenvorschriften 6.1 Einheitsbewertung 719 Für die Bewertung von inländischem Grundbesitz sind die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 – BewG 1955, BGBl. Nr. 148/1955 idgF, maßgebend. Beim Grundbesitz ist zu unterscheiden zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen sowie den jeweiligen Betriebsgrundstücken. Betriebsgrundstück iSd BewG ist der zu einem gewerblichen Betrieb gehörige […]
4 Kommunalsteuer und 5 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
4.1 Steuerpflicht 553 Ein Verein unterliegt der Kommunalsteuer, wenn er unternehmerisch tätig ist und in einer inländischen Betriebsstätte seines Unternehmens Dienstnehmer iSd KommStG 1993 beschäftigt. 4.2 Dienstnehmer iSd KommStG 1993 Dienstnehmer sind: 554 Personen, die zum Verein in einem Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen. 555 Personen, die von einem ausländischen Arbeitskräfteüberlasser […]
3 Umsatzsteuer (Teil 2)
3.3.10 Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994) 3.3.10.1 Allgemeines 509 Die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben (zB Kindergärten, Studentenheime, siehe Rz 486 bis 489), sowie […]
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