908a Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 als Pflichtveranlagung und gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 auf Antrag des Steuerpflichtigen. Hinsichtlich […]
12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988; Teil 5)
12.8.12 Darlehen 895 Die Schuldaufnahme zur Bestreitung von Aufwendungen, die an sich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, stellt noch keinen Aufwand dar. Erst die Schuldtilgung kann – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – zu einer Belastung führen (VwGH 19.2.1986, 84/13/0011; VwGH 12.9.1989, 88/14/0163; VwGH 9.9.1998, 94/14/0009). Die Gewährung eines Darlehens stellt keine außergewöhnliche Belastung dar, weil […]
12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988; Teil 4)
12.7.6 Kinderbetreuungskosten (§ 34 Abs. 9 EStG 1988 idF vor BGBl. I Nr. 62/2018) Kinderbetreuungskosten sind letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Die Rz 884a bis 884k sind jedoch anzuwenden im Falle einer Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß § 124b Z 336 EStG 1988 für die Veranlagungsjahre 2019 bis […]
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