16.1 Wesen der selbständigen Arbeit 5201 Die selbständige Arbeit erfasst Tätigkeiten, die eine bestimmte Berufsausbildung oder besondere persönliche Fähigkeiten oder Fachkenntnisse erfordern (VwGH 7.11.1952, 1486/50). Dabei kommt dem eigenen geistigen Vermögen und der persönlichen Arbeitsleistung des Steuerpflichtigen entscheidendes Gewicht zu (VwGH 30.9.1975, 0267/74; VwGH 23.5.1997, 94/13/0107). Abgrenzungserfordernis ergibt sich hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit […]
15 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988; Teil 3)
15.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe 5139 Landwirtschaftliche Tierhaltung bedeutet das Halten von Tieren unter Nutzung der Bodenbewirtschaftung (Verwertung von pflanzlichen Erzeugnissen als Futtermittel) zur Verwertung der von ihnen und/oder aus ihnen erzeugten Produkte (Milch, Samen, Fleisch), aber auch zu ihrer Verwendung zB als Zugtiere oder als Tiere für den Reitsport. 5140 Tierzucht bedeutet die Vermehrung und […]
15 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988; Teil 2)
15.1.9 Weinbau 5096 Unter Weinbau versteht man die Erzeugung von Weintrauben durch planmäßige Bewirtschaftung von mit Weinreben bepflanzten Grundstücken (Weingärten) und die Verarbeitung von Wein einschließlich der Vermarktung. Als Weingärten gelten auch stillgelegte Flächen. 15.1.9.1 Abgrenzung zum Nebenbetrieb 5097 Erzeugt ein Winzer auch Schaumwein, Sekt oder Edelbrände, so kann ein Nebenbetrieb vorliegen. 15.1.9.2 Wirtschaftsgüter des […]
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 15
- 16
- 17
- 18
- 19
- …
- 33
- Nächste Seite »