14.1 Allgemeines 4701 § 20 EStG 1988 gilt für alle Einkünfte bzw. alle Einkunftsarten gleichermaßen und zielt jeweils darauf ab, die Einkommenserzielung von der steuerlich unbeachtlichen Einkommensverwendung abzugrenzen. Zwischen Betriebsausgaben und Lebenshaltungskosten darf die Grenze nicht anders gezogen werden, als zwischen Werbungskosten und Lebenshaltungskosten (VwGH 20.3.1964, 2141/62). Sonderausgaben gemäß § 18 EStG 1988 und außergewöhnliche […]
13 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988)
13.1 Vereinnahmung 13.1.1 Allgemeines 4601 Einnahmen sind einem Steuerpflichtigen zugeflossen, sobald er die volle Verfügungsmacht über sie erhält (VwGH 17.10.1984, 82/13/0266; VwGH 22.2.1993, 92/15/0048). Bei geldwerten Vorteilen ist ein Zufluss auch dann gegeben, wenn der Empfänger den Vorteil auf Grund einer Verfügungsbeschränkung nicht weitergeben bzw. weiterveräußern kann (zB Aktien, die einem zeitlich befristeten Veräußerungsverbot unterliegen). […]
12 Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988)
12 Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988) 12.1 Allgemeines 4501 Siehe dazu LStR 2002 Rz 429 ff. Zur Familienversicherung gemäß § 10 GSVG siehe Rz 1242. 12.2 Verlustabzug 12.2.1 Allgemeines 4502 Der Verlustabzug (Verlustvortrag) stellt im Unterschied zu den übrigen Sonderausgaben keine „Ausgaben“, sondern eine periodenübergreifende Ergänzung der Gewinnermittlung dar. 4503 Der Verlustabzug ist keine an eine bestimmte Einkunftsquelle gebundene […]
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