22.4.2 Veräußerung, Anschaffung 22.4.2.1 Begriff und Allgemeines 6623 Einkünftebegründender Tatbestand des § 30 EStG 1988 ist die Veräußerung. Darunter ist jede entgeltliche Übertragung zu verstehen (Verkauf, Tausch, sonstiges Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis, mit dem ein Grundstück entgeltlich übertragen wird; zum Erbschaftskauf siehe Rz 134e). Unter Anschaffung ist spiegelbildlich jeder entgeltliche Erwerb zu verstehen. Anschaffung und Veräußerung sind daher korrespondierende […]
21 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988; Teil 4) und 22 Sonstige Einkünfte (§ 29 EStG 1988; Teil 1)
21.7 Nachversteuerung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988) – Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.4.2012 21.7.1 Nachversteuerungstatbestand 6511 Die Nachversteuerung von begünstigt abgeschriebenen Herstellungsaufwendungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 wurde durch das AbgÄG 2012 abgeschafft und für Altvermögen in die pauschale Gewinnermittlung nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 einbezogen (siehe Rz 6674). Bezüglich der Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen […]
21 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988; Teil 3)
21.4 Erhaltungs- und Herstellungsaufwand 21.4.1 Allgemeines 6450 Auf der Ausgabenseite müssen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand unterschieden werden. Da sich an das Anfallen von Erhaltungsaufwand einerseits und Herstellungsaufwand andererseits unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen können (siehe dazu Rz 6455 ff), sind diese Aufwendungen zu trennen. 6451 Erhaltungsaufwand wiederum ist zu unterteilen in: 6452 Treffen Erhaltungs- und Herstellungsaufwendungen im Rahmen […]
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