2.11 Privatstiftungen (§ 5 Z 11 und § 13 KStG 1988) 278 Zur Teilsteuerbefreiung von eigen- oder gemischtnützigen Privatstiftungen siehe StiftR 2009 Rz 43 bis Rz 47. 2.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988) 2.12.1 Betroffene Körperschaften 279 § 5 Z 12 KStG 1988 normiert eine Steuerbefreiung für entgeltliche Geselligkeitsveranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, welche sonst als Betrieb […]
2 Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988) – Teil 2
2.10.2.2 Nebengeschäfte (§ 7 Abs. 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) 223 Die in § 7 Abs. 3 WGG aufgezählten Geschäfte sind grundsätzlich begünstigungsunschädlich. Überwiegt allerdings die Tätigkeit im Sinne der Abs. 3 bis 4 gegenüber jener nach den Abs. 1 bis 2, liegt ein Verstoß gegen die Grundsätze des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes vor. Die zuständige Abgabenbehörde hat in diesem Fall nach § 35 […]
2 Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988) – Teil 1
2.1 Allgemeines 166 Die persönliche Befreiung stellt eine Ausnahme von der unbeschränkten Steuerpflicht dar und führt zur beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988, siehe Rz 130 bis 139). Von der unbeschränkten Steuerpflicht können begrifflich nur Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland befreit werden, ausländische Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von […]