1248fz 18.1 Allgemeines 1248fm Mit 1.1.2019 wurde mit § 10a Abs. 7 KStG 1988 ein neu gestalteter Methodenwechsel für internationale Schachtelbeteiligungen gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 und für qualifizierte Portfoliobeteiligungen eingeführt. Qualifizierte Portfoliobeteiligungen werden in § 10a Abs. 7 KStG 1988 als Beteiligungen von mindestens 5% definiert, deren Gewinnanteile unter § 10 Abs. 1 Z 5 oder 6 KStG 1988 fallen. […]
17.Hinzurechnungsbesteuerung
17.1 Allgemeines 1248aa § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Mit dieser Regelung wurde die in Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (sog. ATAD) […]
16 Sachliche Steuerbefreiungen (§§ 7 und 10 KStG 1988; Teil 2)
16.2.2.2 Kapitalanteile an ausländischen Körperschaften 16.2.2.2.1 Ausländische Körperschaften 1204 Auslandsbeteiligungen liegen vor, wenn es sich entweder um Kapitalanteile an einer ausländischen Gesellschaft handelt, die einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, oder um Gesellschaftsanteile an einer „EU-Körperschaft“ (siehe Rz 1159). § 10 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 schränkt aber den Kreis der in der Anlage 2 zum EStG 1988 genannten Gesellschaftsformen […]
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