12.1 Allgemeines 814 Außergewöhnliche Belastungen sind bei Ermittlung des Einkommens unter bestimmten Voraussetzungen abzuziehen. Der Abzug erfolgt nach Berücksichtigung des bereits um die Sonderausgaben geminderten Gesamtbetrags der Einkünfte. 815 Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen setzt voraus: unbeschränkte Steuerpflicht (Rz 2 ff) sowie eine Belastung des Einkommens (Rz 821 ff). 816 Die Belastung darf nicht Betriebsausgaben, Werbungskosten […]
11 Steuersätze und Steuerabsetzbeträge (§ 33 EStG 1988; Teil 2)
11.4.4 Das Tatbestandsmerkmal „nicht dauernd getrennt lebend“ 779 Das Tatbestandsmerkmal „nicht dauernd getrennt lebend“ stellt nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden (Ehe-)Partner oder dessen polizeiliche Meldung und auch nicht auf die Tragung der Kosten des Familienhaushalts ab. Voraussetzung ist vielmehr, dass derjenige, der den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, bei aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft […]
11 Steuersätze und Steuerabsetzbeträge (§ 33 EStG 1988; Teil 1)
11.1 Steuersätze (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) 767 Die Einkommensteuer beträgt ab 2016 jährlich für die ersten 11.000 Euro 0% für Einkommensteile über 11.000 Euro bis 18.000 Euro 25% für Einkommensteile über 18.000 Euro bis 31.000 Euro 35% für Einkommensteile über 31.000 Euro bis 60.000 Euro 42% für Einkommensteile über 60.000 Euro bis 90.000 […]
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