3.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw (§ 3 Abs 1 Z 5 EStG 1988) 45 Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und bei Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts sowie vom Sozialfonds […]
2 Einkünfte § 2 EStG 1988 und 3 Steuerbefreiungen § 3 EStG 1988 (Teil 1)
2 Einkünfte (§ 2 EStG 1988) 15 Einkünfte, die in der Aufzählung des § 2 Abs. 3 EStG 1988 nicht enthalten sind, unterliegen nicht der Einkommensteuer (siehe EStR 2000 Rz 101). 16 Zu den Einkünften zählen aber rückgezahlte Werbungskosten wie zB rückerstattete Arbeitnehmerbeiträge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den § 269 ASVG und § 529 […]
1 Persönliche Steuerpflicht § 1 EStG 1988
1.1 Natürliche Personen 1 Gemäß § 1 Abs. 1 EStG 1988 sind nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuerpflicht beginnt mit Geburt der natürlichen Person und endet mit dem Tod (Todeserklärung). Die Besteuerung von Bezügen nach einem verstorbenen Arbeitnehmer beim Rechtsnachfolger hat – wenn an den Rechtsnachfolger kein laufender Bezug bezahlt wird – auf Grund der […]