24 Lohnzahlungszeitraum (§ 77 EStG 1988) 1186 Lohnzahlungszeitraum gemäß § 77 Abs. 1 EStG 1988 ist bei Arbeitnehmern, die im Kalendermonat durchgehend beschäftigt werden, der Kalendermonat. Bei Auszahlung von Bezügen gemäß § 67 Abs. 8 EStG 1988 ist der Kalendermonat auch dann als Lohnzahlungszeitraum heranzuziehen, wenn keine durchgehende Beschäftigung vorliegt. Bei Beginn oder Beendigung einer […]
21 Lohnsteuerabzug in besonderen Fällen (§ 69 EStG 1988), 22 Beschänkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (§ 70 EStG 1988) und 23 Lohnkonto (§ 76 EStG 1988)
21 Lohnsteuerabzug in besonderen Fällen (§ 69 EStG 1988) 21.1 Allgemeines 1166 Die Bestimmungen des § 69 EStG 1988 sind nur auf Arbeitnehmer anwendbar, da das Vorliegen eines (kurzfristigen) Dienstverhältnisses erforderlich ist. Eine unmittelbare Anwendung des § 69 Abs. 1 EStG 1988 ist nicht möglich, da diese Gesetzesstelle lediglich die Grundlage einer Rechtsverordnung ist (vgl. […]
20 Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge (§ 68 EStG 1988)
20.1 Allgemeines 1126 Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der im § 68 EStG 1988 geregelten Zulagen und Zuschläge liegen nur dann vor, wenn derartige Zulagen und Zuschläge neben dem Stunden-, Grund- oder Akkordlohn gewährt werden. Solche Zulagen und Zuschläge können daher infolge ihrer Funktion nur Bestandteile des Lohnes sein. Allen Zulagen und Zuschlägen im Sinne […]
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- …
- 21
- Nächste Seite »