Abfertigung
Als Abfertigung wird eine Einmalzahlung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses angesehen.
Durch das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) wurde für das Abfertigungsrecht eine Neukonzeption geschaffen.
Seit dem 1. Juli 2002 handelt es sich bei dem Abfertiungssystem um ein beitragsorientiertes System. Die Finanzierung der Abfertigung ergibt sich nun durch laufende Beitragsleistungen der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen.
Weitere Informationen zum Thema Abfertigung finden Sie unter www.help.gv.at oder in den Lohnsteuer-Richtlinien.