Ab 01.01.2019 entfallen der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten und die Regelung des „Familienbonus Plus“ gilt nun stattdessen. Im Unterschied zu den bisherigen Begünstigungen vermindert der Familienbonus Plus nicht die Steuerbemessungsgrundlage, sondern direkt die Einkommensteuer bzw Lohnsteuer.
Der Anspruch auf Familienbonus besteht für jedes Kind im Inland, für das Familienbeihilfe bezogen wird und beträgt
- jährlich 1.500 € (125 € monatlich) bis zum 18. Geburtstag
- nach dem 18. Geburtstag jährlich 500 €.
Da es sich beim Familienbonus um eine Steuerreduktion handelt, die nicht erstattungsfähig ist (dh es wird keine Negativstuer vergütet), wirkt sich der Bonus nicht aus, wenn der Elternteil so wenig verdient, dass keine Einkommen- bzw Lohnsteuer anfällt. Eine Ausnahme gilt für gering verdienende Alleinverdiener bzw Alleinerzieher. Bei diesem kann ein Kindermehrbetrag von maximal 250 € je Kind als Negativsteuer vergütet werden.