Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer mit Umsätzen bis maximal 30.000€ netto im Veranlagungsjahr. Diese bleiben umsatzsteuerfrei, aber haben auch keine Möglichkeit, Vorsteuern geltend zu machen – es ist hierbei von unechter Steuerbefreiung die Rede. Innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren kann einmal die 30.000€-Grenze um 15% überschrittenwerden, ohne dass die Befreiung verloren geht.
Unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer:
- § 6 Abs 1 Z 27 UStG: Bei Jahresumsatz nicht über € 30.000,- netto (ab 1.1.2020 € 35.000)
- § 6 Abs 3 UStG: Möglichkeit des Verzichtes auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung bis zur Rechtskraft des Bescheides mit Bindungswirkungen für 5 Kalenderjahre.
ACHTUNG! Die unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt nicht für Unternehmer, die im Inland keinen Wohnsitz oder Sitz haben.
Nähere Informationen finden Sie unter den Umsatzsteuer-Richtlinien (USt-RL), auf www.bmf.gv.at oder auf www.wko.at.