Sachbezug – Sachbezüge
Bei Sachbezügen handelt es sich um Sachleistungen, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt gewährt werden. Diese zählen als Bestandteile des Entgelts und erhöhen wie Zulagen und Zuschläge die Bemessungsgrundlage im Beitragsrecht der Sozialversicherung und der Lohnsteuer.
Darunter fallen zB
- ein Dienstwagen zur privaten Nutzung,
- eine unentgeltliche Dienstwohnung,
- unentgeltliches bzw verbilligtes Essen oder
- Mitarbeiterrabatte.
Einnahmen im Sinne des § 15 EStG 1988 (Sachbezüge) liegen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis Z 7 EStG 1988 zufließen. Geldwerte Vorteile sind in Geld umzurechnen. Die Grundregel des § 15 Abs. 2 EStG 1988 lautet, dass geldwerte Vorteile mit den ortsüblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen und zu versteuern sind.
Beruflich erworbene und privat genutzte Flugmeilen sind keine Sachbezüge bei der Lohnverrechnung, sondern bei der Einlösung als Arbeitslohn von dritter Seite im Rahmen der Veranlagung dem Finanzamt bekannt zu geben.
Mehr Informationen zum Thema Sachbezug – Sachbezüge finden Sie unter www.wko.at und in den Lohnsteuer-Richtlinien (LSt-RL).