5 Jahre rückwirkend:
Es sind noch rückwirkende Steuergutschriften für 5 Jahre möglich! Besorgen Sie sich vorsorglich das L1-Formular für die Arbeitnehmerveranlagung / Jahresausgleich (mit und ohne Ausfüllhilfe) – oder Sie steigen in FinanzOnline ein.
Haben Sie nicht durchgehend gearbeitet ? (Z.B. Ferialpraktikanten, Arbeitsplatzwechsel…). Hatten Sie innerhalb eines Jahres unregelmäßige Bezüge? Oder haben Sie so wenig verdient, daß Ihnen Teile der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet werden?
In diesen Fällen stehen Ihre Chancen gut, allein durch das Stellen eines Antrags bzw. Bekanntgabe Ihrer persönlichen Daten eine nette Steuergutschrift zu erreichen (ohne Vorlage von Lohnzetteln, ohne weiteren Nachweis von Werbungskosten (Werbungskostenpauschale), Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen …).