Diese beiden Maßnahmen sollen zur Entlastung von Unternehmen bei Investitionen beitragen und auch zu Erleichterungen bei Vermietung und Verpachtung führen. Da keine zeitliche Befristung vorgesehen ist, handelt es sich um „Dauerrecht“. Die degressive Abschreibung stellt steuerlich – zu Fragen im Rahmen der Bilanzierung und hinsichtlich Maßgeblichkeit siehe den Beitrag „Bilanzierung von Covid-19-Maßnahmen im Jahresabschluss“ – […]