Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich (GZ Ra 2017/13/0042 vom 21.11.2018) mit dem Fall zu beschäftigen, in dem ein deutscher Arbeitnehmer nach Österreich entsendet wurde und hier aufgrund seiner Ansässigkeit die unbeschränkte Steuerpflicht begründete. Da er jedoch weiterhin im deutschen Sozialversicherungssystem verankert blieb, machte er in seiner (österreichischen) Einkommensteuererklärung ausländische „Pflichtversicherungsbeiträge“ als Werbungskosten geltend. Wenngleich die steuerliche […]