Für bis zum 31.12.2018 ausgestellte Gutscheine war die umsatzsteuerliche Behandlung von ausgegebenen Gutscheinen derart, dass der Verkauf eines Gutscheins für den Bezug von Waren nach freier Wahl oder einer noch nicht konkretisierten Dienstleistung keinen steuerbaren Vorgang darstellte. Da erst bei Einlösung des Gutscheins die Gegenleistung feststünde, entstand die Umsatzsteuerschuld in diesem Zeitpunkt; es kommt somit […]