Für den Zeitraum der angeordneten Schließung und somit zwischen 1. November und 6. Dezember 2020 (als Betrachtungszeitraum) erhalten österreichische Unternehmen, die auf staatliche Anordnung geschlossen bzw. eingeschränkt wurden, bis zu 80% ihres Umsatzes basierend auf dem Vorjahreszeitraum ersetzt. Als Bemessungsgrundlage gilt der Umsatz aus November 2019 (gem. UVA), welcher durch 30 dividiert und mit der […]